Wohnprojekte fordern veränderte Vergabepraxis bei Grundstücken und Immobilien

Offener Brief an Oberbürgermeister Markus Lewe

Münster, den 25.06.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Markus Lewe,

bezahlbarer Wohnraum ist in Münster Mangelware - die meisten Grundstücke und Häuser werden an Inves­toren vergeben. Alternative, selbstorganisierte und solidarisch finanzierte Konzepte wie Genossenschafts- oder Mietshäuser-Syndikats-Projekte bekommen keine rea­listische Chance, diese zu erwerben.

Grundstücke wie die Konversionsflächen in Gievenbeck und Gremmendorf bieten die Möglichkeit, zwei gro­ße Flächen kleinräumig zu vermarkten. Hier lässt sich modellhaft eine andere Ausrichtung der Stadtentwickl­ung umsetzen. Wohnprojekte und Baugruppen können hier ihre besonderen Qualitäten zei­gen:

  1. Langfristiger Erhalt von bezahlbarem Wohnraum, da Baugruppen und Wohnprojekte nicht auf Ren­dite ausgerichtet sind. Sie bauen erfahrungsgemäß bis zu 20% günstiger als kommerzielle Investo­ren. Baugrup­pen und Wohngruppen bremsen damit die Spekulation auf dem Wohnungsmarkt.

  2. Baugruppen und Wohnprojekte haben alternative Konzepte des Zusammenlebens, die zum Beispiel auf generationenübergreifendes, inklusives und integratives Woh­nen ausgerichtet sind. Sie sind da­mit geeignet, die aktuellen stadtgesellschaftlichen Herausforderungen wie demographischer Wan­del, Integration von Ge­flüchteten, gesellschaftliche Teilhabe aller zu meistern.

  3. Wohnprojekte und Baugruppen engagieren sich in vielfältiger Art und Weise für ein of­fenes, buntes und respektvolles Miteinander auch in den Quartieren, in denen sie zu­hause sind. Sie sind damit ein fundamenta­ler Baustein für eine zukunftsfähige Stadt­gesellschaft, in der sich unterschiedliche sozia­le Gruppen nicht voneinander abgren­zen, sondern gemeinsam leben.

Damit Wohnprojekte und Baugruppen diese Aktivitäten entfalten können, müssen Besonder­heiten bei der Vergabe von Grundstücken und Immobilien berücksichtigt werden:

Frühzeitig müssen Gruppen von Möglichkeiten des Grundstücks- oder Immobilienerwerbs er­fahren, da sie in der Regel mehr Zeit für die Entscheidungsfindung benötigen, als dies bei In­vestoren der Fall ist. Die der­zeitige Vergabepraxis städtischer Grundstücke berück­sichtigt diese Anforderungen in keiner Weise und muss da­her entsprechend geändert wer­den.

Die Regel ist auch, dass Wohninitiativen nur durch die Presse oder persönliche Kontakte er­fahren, dass Grundstücke auf dem Markt sind – und zwar erst dann, wenn sie schon vergeben sind. Wichtige Vorent­scheidungen bei der Vergabepraxis in Münster finden im nicht-öffentlichen Bereich statt. Wir fordern als Bürger*innen der Stadt Münster eine Ab­kehr von der Hinterzimmerpolitik, voll­ständige Transparenz von Verwaltungsentscheidun­gen so­wie eine echte, ergebnisoffene Beteili­gung im Vorfeld.

Was die fruchtbare Kooperation von Politik, Verwaltung und Wohnprojektinitiativen angeht, so gibt es in an­deren Städten schon lange gute Erfahrungen, von denen auch Münster profi­tieren kann. So ist in Tübingen mit seinen 86.000 Einwohnern die Stadtentwicklung mit Baugruppen zum grund­sätzlichen Konzept gemacht worden. Das findet europaweit große Beachtung und Nachah­mer*innen. Seit Mitte der 90er Jahre sind alle Baugebiete nach diesem Konzept gestaltet wor­den. Mittler­weile gibt es in Tübingen sechs Quartiere auf ca. 30 Hektar verteilt. 5200 Einwohner*innen haben dort bezahlbare Wohnungen in attraktiven nutzungsge­mischten innerstädtischen Quartieren gefunden.

Münster lässt sich öffentlich loben und auszeichnen für seine Verordnung über die sozial ge­rechte Boden­nutzung. Doch statt auf konsequente Nachhaltigkeit setzt die Stadt noch immer vor allem auf einen Verkauf von Flächen an private und gewinnorientierte Investoren. So sol­len ausgerechnet diese Akteure sozialen Woh­nungsraum schaffen, obwohl sie Woh­nungen in Münster zu Höchst­preisen vermarkten können. Da wundert es nicht, dass jede Möglichkeit genutzt wird, um einen gu­ten Schnitt zu machen: Bestenfalls 25 Jahre sind In­vestoren an die Auflagen der Wohnbauförde­rung gebunden, anschließend können sie den Wohnraum zu marktüblichen Mietpreisen vermark­ten. Nachhaltige Wohnbauförderung sieht anders aus!

Dabei gibt es Alternativen:

Münster könnte seine Flächen und Immobilien beispielsweise an Projektinitiativen vergeben, die schon in ih­rer Struktur so angelegt sind, dass eine Gewinnorientierung ausgeschlossen ist und die Mieten niedrig blei­ben. So werden z.B. in einem Mietshäuser Syndikat-Projekt die Mieten nur für die laufenden Kosten ver­wendet: Das Abbezahlen aufgenommener Kredite, Instandhaltung und Renovierung der Gebäude sowie ein Solidarbeitrag zugunsten neuer Projekte.

Möglich wäre es des Weiteren auch, städtische Flächen im Erbbaurecht zu vergeben – eine in Städten wie Amsterdam lang und gut erprobte Praxis. Auch Wohn­projektgruppen mit weniger Eigenkapital haben über eine Vergabe im Erbbaurecht eine echte Chance, ihre Vorhaben zu realisieren. Grund und Boden bleiben im Eigentum der Stadt und sind kein Spekulationsobjekt. Vertragliche Vereinbarungen über dauerhaft bezahl­bare Mieten sichern die Dauerhaftigkeit der Konzepte.

Insgesamt muss bei der Vergabepraxis darauf geachtet werden, dass die Sozialbindungsfristen möglichst weit ausgedehnt werden. So ist in Freiburg im Breisgau beispielsweise eine Vergabepraxis mit Bonuspunk­ten für längere Bindungsfristen entwickelt worden, die die strukturelle Benachteiligung von sozialen Wohn­projekten außer Kraft setzt. Ein solches Vergabeverfahren schließt „normale“ Investoren keineswegs aus. Denn auch diese Unternehmen können sich bewerben und mit der Verlängerung der Bindungsfristen punk­ten.

Wir fordern,

  • eine umgehende, konsequente Veränderung der Vergabepraxis: Alle zur Verfügung stehenden Grund­stücke werden bevorzugt an genossenschaftliche, gemeinschafts- und gemeinwohlorientierte oder solidarisch finanzierte, selbst verwaltete Baugemeinschaften, die das Ziel verfolgen, dauerhaft güns­tigen Wohnraum zu schaffen, vergeben.

  • eine Vergabe zu Festpreisen, die nicht an Spekulationsgewinnen orientiert sind, sowie

  • die Gewährung von Abschlägen für längere Sozialbindungsfristen bzw. besondere quartiers- und ge­meinwohlorientierte Konzepte. Entsprechende Kriterien sollen mit Bürger*innenbeteiligung ent­wickelt werden.

  • Die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht muss grundsätzlich ermöglicht werden.

  • Die Vergabepraxis muss öffentlich und transparent erfolgen.

Wir haben gute Kontakte zu und Erfahrungen aus anderen Städten, die wir in unserer Stadt gern vermitteln, weitergeben und anwenden möchten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Bewohner*innen der Wohnprojekte:
Grafschaft 31, Grevener Straße 31, Nieberding, Breul- und Tibusstraße.

Die Vereine und Wohnprojektinitiativen:
WIGWAM e.V., Stadthaus e.V., Gemeinschaftlich Wohnen e.V., Mieter*innenschutzverein e.V. , Mauritzgruppe, Verein zur Erhaltung preiswerten Wohnraums e.V.

Autor*in
Wohnprojekte Münster